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Immobilien – und Famillienrecht |
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Die Abteilung „Immobilienrecht – Familienrecht“ berät und begleitet ihre Mandanten, die Mieter, Vermieter (natürliche und juristische Personen), Hausverwalter, Vermögensverwalter oder auch Privatpersonen sind, bei allen Problemstellungen und Streitigkeiten, mit denen sie im Alltag und im Berufsleben konfrontiert sind:
• in Bezug auf ihr Wohneigentum,
• im Rahmen ihres Verhältnisses zum Vermieter und/oder Mieter,
• im Rahmen der Verwaltung der ihnen anvertrauten Güter,
• im Rahmen ihres Familienlebens.
Sie unterstützt und verteidigt sie im Rahmen vorgerichtlicher und gerichtlicher Verfahren.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere:
Immobilienrecht:
Mietverträge
• Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit der Ausarbeitung, der Erfüllung und der Auflösung von Mietverträgen
• unbezahlte Mieten, Auflösungsklausel
• Streitigkeiten im Rahmen der Nutzung: Übergabe-, Garantie- und Instandhaltungspflicht
• Kündigungen
Mietverträge für gewerblich genutzte Räumlichkeiten
• Unterstützung bei der Vertragsformulierung
• Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vertragsverlängerungen
Wohnungseigentum
Streitigkeiten im Zusammenhang mit:
• Nebenkostenzahlungen
• Erfüllung des Gebäudezwecks und Nachbarschaftsstreitigkeiten
• Anfechtung von Vollversammlungen
Bau
Streitigkeiten in Bezug auf:
• Vertragliche Haftung der Baufirmen
Immobilienkauf:
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf von Immobilien
Familienrecht:
• Beitrag zu den Haushaltsführungskosten
• Eheähnliche Gemeinschaften, PACS
• Scheidung
• Personenstand (Name, Adoption, Geschäftsunfähigkeit)
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